Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts gehört zum Herzstück des Wirtschaftsrechts. Hier bieten wir nachhaltige und maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen, Unternehmer und Kaufleute.

Unser Hauptaugenmerk und unsere besondere Stärke liegen dabei auf der Praktikabilität und der Umsetzbarkeit der Gestaltungsmöglichkeiten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gründung, Expansion und Umgestaltung ihres Unternehmens. Wir begleiten sie als verlässlicher Partner bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Unternehmensalltag, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern und in Krisensituationen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht sind:

  • Gründung von Gesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG, Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaft mbB, etc.)
  • Unternehmenskäufe, -verkäufe und Umwandlungen von Gesellschaften (M&A)
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten auf Gesellschafterebene (in Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften)
  • Prüfung, Optimierung und Gestaltung von AGB
  • Verträge und Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten und Unternehmen
  • Begleitung von Eintragungen im Handels- und Partnerschaftsregister
  • Recht des Handelsvertreters (Entwurf, Abschluss und Beendigung des Handelsvertretervertrages; Provisions- und Ausgleichsansprüche, etc.)

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht in Trier, Zell und Kirchberg.

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