Gesellschafterstreit: Strategische Begleitung & Vertretung

Gesellschafterstreit entsteht selten plötzlich. Meist baut er sich über Monate oder Jahre auf. Typische Auslöser sind unterschiedliche Vorstellungen über die Unternehmensführung, das Gefühl, bei Entscheidungen übergangen zu werden, oder der Verdacht, dass ein Mitgesellschafter Informationen zurückhält oder in die eigene Tasche wirtschaftet.

Wir vertreten Sie in solchen Auseinandersetzungen und suchen eine Lösung, die rechtlich trägt und wirtschaftlich zu Ihrer Situation passt.

Der erste Schritt: Standortbestimmung und Fristeneinhaltung

In einem ersten Gespräch klären wir mit Ihnen die Ausgangslage:

  • Wie sind die Stimmrechte und Beteiligungen verteilt?
  • Welche Regelungen trifft der Gesellschaftsvertrag?
  • Welche rechtlichen oder vertraglichen Fristen laufen bereits?

Achtung bei Gesellschafterbeschlüssen: Gerade bei der Anfechtung von Beschlüssen sind die rechtlichen Fristen oft eng bemessen. Ein zügiges Handeln ist hier entscheidend für Ihren Erfolg.

Typische Konstellationen im Gesellschafterstreit

  • Ausschluss und Austritt

    Sie wollen einen Mitgesellschafter ausschließen, sollen selbst ausgeschlossen werden oder möchten austreten. In allen drei Fällen braucht es eine frühzeitige Strategie für die Verhandlung und Durchführung der Abwicklung.
  • Mangelhafte Beschlüsse

    Ein Gesellschafterbeschluss wurde formal fehlerhaft oder ohne ausreichende Information gefasst. Wir prüfen Ihre rechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten.
  • Informationsrechte durchsetzen

    Sie werden als Gesellschafter von Informationen ausgeschlossen, die Ihnen laut Gesellschaftsvertrag oder Gesetz zustehen.
  • Pflichtverletzungen der Geschäftsführung

    Der Geschäftsführer trifft Entscheidungen, die der Gesellschaft schaden. Wir prüfen Haftungs- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht.
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbote

    Ein Mitgesellschafter oder ein Geschäftsführer verstößt gegen ein vertragliches oder gesetzliches Wettbewerbsverbot, etwa durch eine eigene Konkurrenztätigkeit.

Unser Ansatz: Außergerichtliche Einigung wo möglich, gerichtliche Vertretung wo nötig

Unser Ziel ist zunächst meist eine wirtschaftlich sinnvolle, außergerichtliche Lösung – etwa über Verhandlungen im Rahmen der Gesellschafterversammlung oder direkte Gespräche. Lässt sich der Konflikt so nicht beilegen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und verhandlungsstark vor Gericht.

Ihre Experten für Gesellschafterkonflikte

Der Bereich Gesellschafterstreit ist ein zentraler Schwerpunkt in unserem Referat für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Björn Müller, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, verfügt über langjährige Erfahrung in der strategischen Vertretung von Gesellschaftern und Geschäftsführern.

Beratung vor Ort in Trier, Zell & Kirchberg – oder direkt digital

Sie erreichen uns persönlich in unseren Kanzleiräumen in Trier, Zell und Kirchberg. Da es bei Gesellschafterstreitigkeiten oft schnell gehen muss, bieten wir Erstgespräche und Abstimmungen flexibel per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz an.

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