Gewerblicher Rechtsschutz

Im Gewerblichen Rechtsschutz trifft das Recht häufig auf Technik und Naturwissenschaften.

Mit unserer Beratung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Innovationsdynamik im Unternehmen unserer Mandanten. Wir wissen, was rechtlich und technisch „machbar“ ist. Wir vertreten umfassend die Interessen unserer Mandanten in Bezug auf Erfindungen, Neuerungen, Marken, Design und Know-how.

Wir bewerten Schutzrechte, beispielsweise im Rahmen von Unternehmenskäufen.

In Zusammenarbeit mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht, implementieren wir für Unternehmen ein vorteilhaftes und Mitarbeiter motivierendes Arbeitnehmererfindungswesen.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit betreffen:

  • Kennzeichenrechte, insbesondere Marken, Unternehmenskennzeichen und Titel
  • Unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere Irreführung, unzulässige Werbemethoden und Verkaufspraktiken, vergleichende Werbung
  • Verletzungs-, Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
  • Analyse von Schutzrechtsportfolios
  • Produktpiraterie und Grenzbeschlagnahmeverfahren (Zoll)
  • unmittelbare gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen in Eilverfahren (einstweilige Verfügung) oder auf Messen und Abmahnung
  • F&E- und Lizenzverträge

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Gewerblichen Rechtsschutz in Trier, Zell und Kirchberg.

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