Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht werden wesentliche Weichen für die Sicherung des Unternehmenserfolges gestellt: Hier entwickeln wir für unsere Mandanten individuell zugeschnittene Arbeitsverträge für Geschäftsführer und Arbeitnehmer.

Bezüglich der zunehmend komplexer werdenden Anforderungen im personellen Bereich, begleiten wir Arbeitgeber bei der Entwicklung von Personalkonzepten, wie auch bei arbeitsrechtlichen Fragen der Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen und dem Einsatz von Leiharbeitnehmern.

Durch die effiziente arbeitsrechtliche Vorbereitung und Begleitung, minimieren wir für den Arbeitgeber finanzielle Risiken, wie sie im Rahmen anstehender Personalmaßnahmen, zum Beispiel bei Betriebsänderungen, entstehen.

Auch in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sind wir nachhaltig für unsere Mandanten tätig.

Referenzmandate:

  • Umsetzung und Überarbeitung einer Ethik-Richtlinie einer US-amerikanischen Muttergesellschaft für ihr deutsches Tochterunternehmen
  • Führung von Kündigungsschutzverfahren anlässlich einer Betriebsänderung eines Produktionsbetriebes
  • Ausarbeitung eines Sozialplans und Führung von Betriebsratsverhandlungen anlässlich einer Werksschließung
  • Vertretung des Geschäftsführers einer großen Verlagsgesellschaft bei Vertragsauflösungsverhandlungen

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Arbeitsrecht in Trier, Zell und Kirchberg.

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