Influencer Marketing

In der modernen Wirtschaftswelt sind sowohl für große internationale Konzerne als auch für den Mittelstand neue Werbemaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Neben der klassischen Werbung im Internet, auf der eigenen Homepage oder auf der eigenen Seite eines sozialen Netzwerks, rückt die Werbung durch sogenannte „Influencer" immer mehr in den Mittelpunkt einer erfolgreichen Werbekampagne.

Influencer sind dabei insbesondere Personen, die eigenständige Blogs betreiben oder auf ihrem eigenen YouTube-Kanal entsprechende Produkte vorstellen bzw. Bezug auf diese Produkte nehmen. Diese Maßnahme eignet sich insbesondere, um neue junge Kunden zu gewinnen. Darüber hinaus haben bekannte Influencer eine weite Streukraft und erreichen somit viele verschiedene Menschen in den unterschiedlichsten Altersklassen.

Wohlleben und Partner vertritt mittelständische Unternehmen der Region und ist hierbei bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung mit sogenannten „Influencern" tätig. Die in einem solchen Marketingvertrag aufzunehmenden Regelungen sollten keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Vor allem sind darin die Verantwortlichkeiten für die durchgeführten Werbemaßnahmen klar zu regeln. Auch ist zu überprüfen, wer eine etwaige Haftung bei einem Rechtsverstoß übernimmt. Klar sollte hier sein, dass der Werbetreibende, also der „Influencer“, verpflichtet wird, bei sämtlichen Werbemaßnahmen solche auch als Werbung zu kennzeichnen. Wird dies unterlassen, drohen etwaige Abmahnungen.

Wohlleben und Partner unterstützt Sie gerne bei der Ausgestaltung eines solchen Vertragsentwurfs mit „Influencern“.

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