Aktuelle Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25.05.2018 in Kraft. Die von manchen mit Schrecken erwartete Reform führte sicherlich dazu, dass der Verwaltungsaufwand in den Unternehmen gestiegen ist. Die Erstellung des Verfahrensverzeichnisses, eine aktualisierte Datenschutzerklärung für die Homepage sowie unternehmensinterne Regelungen zum rechtmäßigen Datenschutz fordern von Unternehmen sowohl finanzielle als auch zeitliche Kapazitäten.

Darüber hinaus ist nun festzustellen, dass es bereits zu einzelnen Abmahnungen durch entsprechende Konkurrenten kam. Hierbei wurden bei den uns bekannten Abmahnungen verschiedene angebliche Mängel der Datenschutzerklärungen moniert. Ein Punkt, der mehrmals angegriffen wurde, ist beispielsweise die nicht ordnungsgemäße Anwendung von Google Analytics auf der Homepage. Da Google in diesem Bereich als Datenverarbeiter anzusehen ist, muss mit Google auch ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Sofern dies nicht erfolgt ist, ist eine entsprechende Internetseite grundsätzlich abmahnfähig.

Die große Koalition plant ein Gesetz, das für eine Übergangszeit Abmahnungen verhindern soll. Ob und wann ein solches Gesetz aber tatsächlich in Kraft treten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss.

Gleichfalls sorgt ein Urteil des EuGH vom 05.06.2018 in Bezug auf Fanpages von Facebook für weitere Rechtsunsicherheit. Da der EuGH den Betreiber einer Facebook Fanpage nun ebenfalls als Verantwortlichen für den Datenschutz ansieht, bleiben für das Betreiben einer Facebook Fanpage weitgehende Fragen offen.

Sofern Ihnen eine Abmahnung zugehen sollte, steht Ihnen Wohlleben und Partner gerne jederzeit beiseite, um sich entsprechend gegen eine solche Abmahnung zur Wehr zu setzen. Keinesfalls sollten Sie beispielsweise ungeprüft eine anliegende Unterlassungserklärung abgeben.

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