Wohlleben und Partner rät Mitarbeitern des Krankenhauses Zell Wechsel in Transfergesellschaft nicht zu unterschreiben

Zell, 17.04.2019 – Die insolvente ViaSalus-Katharina-Kasper-Gesellschaft beabsichtigt 26 Mitarbeiter des Klinikums Zell zu entlassen. Alternativ zur Kündigung wird den Mitarbeitern angeboten zum 01. Mai für maximal sechs Monate in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Mit dem Wechsel erhalten sie eine Abfindung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Wenn sie die Transfergesellschaft vorzeitig verlassen, erhalten sie zusätzlich eine sog. „Sprinterprämie“, welche sich in Höhe von 75% der noch ausstehenden Bezüge bemisst.

Wohlleben und Partner vertritt über 30 Mitarbeiter des Krankenhauses Zell. Die Wirtschaftsrechtskanzlei rät den Mitarbeitern den Wechsel in die Transfergesellschaft nicht zu unterzeichnen, da sie anderenfalls ihr Arbeitsverhältnis ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung aufgeben. Der Wechsel ist aus Kostengründen vorteilhaft für den Arbeitgeber, jedoch nicht für den Arbeitnehmer.

Weitere Informationen sowie ein ausführliches Interview mit Georg Wohlleben, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erhalten Sie in der Berichterstattung der regionalen Presse:

https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/westerwaelder-zeitung_artikel,-arbeitsrechtler-raet-viasalusmitarbeitern-personal-soll-wechsel-in-transfergesellschaft-nicht-untersc-_arid,1963879.html

https://www.volksfreund.de/region/mosel-wittlich-hunsrueck/krankenhaus-zell-26-kuendigungen-und-die-sorgen-bleiben_aid-38154277

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