Wohlleben und Partner erzielt Doppelerfolg gegen Air France

Gleich in zwei Prozessen konnten wir für unsere Mandanten gegenüber Air France mit Erfolg Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung durchsetzen.

Beide Mandanten reisten aufgrund einer Pauschalreise nach Punta Cana, Dominikanische Republik. Der Rückflug erfolgte von Punta Cana über Paris nach Frankfurt am Main.

Der Flug von Paris nach Frankfurt wurde sodann durch Air France gecancelt, sodass die Mandanten mit einer erheblichen Verzögerung von über 5 Stunden in Frankfurt am Main ankamen. Air France erklärte sich lediglich dazu bereit, einen Ausgleichsanspruch für die kurze Strecke zwischen Paris und Frankfurt zu zahlen.

Wir rieten sodann unseren Mandanten dazu, den Ausgleichsanspruch gerichtlich gegen Air France durchzusetzen, da für dessen Berechnung die vollständige Entfernung zwischen Punta Cana und Frankfurt am Main zu berücksichtigen ist. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab nunmehr unseren Mandanten in gleich zwei Urteilen recht.

Sofern Sie Flugverspätungen erleiden, sind stets Ihre Ansprüche nach der europäischen Fluggastrechteverordnung zu beachten. Wohlleben und Partner steht Ihnen dabei gerne jederzeit zur Verfügung, um die Ihnen zustehenden Ausgleichsansprüche durchzusetzen.

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