Wochenspiegel Zell: Anwalt legt sich mit Ryanair an

Zell, 07.02.2018 - Eine "willkürliche Flugabsage" des irischen Billigfliegers sorgt für getrübte Urlaubsfreuden bei zwei Paaren aus Bullay und bringt Anwalt Dr. Björn Müller auf die Palme. Nun verklagt der Zeller Jurist die Fluglinie.

Lothar und Annette Gippert haben sich auf einen sonnigen Urlaub gefreut. Am 13. September vergangenen Jahres sollte es losgehen. Insgesamt elf Tage wollte das Paar aus Bullay gemeinsam mit Heike und Stefan Sachs an der sonnigen Algarve in Portugal verbringen. Dafür buchten die beiden Paare Zimmer im Belmar-Resort, einem Vier-Sterne-Wellnesshotel mit großem Pool und herrlichem Blick über das Meer. Doch aus dem geplanten traumhaften Jahresurlaub wurde einen Tag vor dem Abflug am Flughafen Hahn ein "Albtraum".

Hinflug abgesagt, Rückflug nicht

"Einen Tag vor Abflug wurden wir von Ryanair über die Flugabsage informiert", so Lothar Gippert (51). Sofort informierten sich die Moselaner im Internet über die Gründe. Dort erfuhren sie, dass die Airline - Ryanair - in den kommenden sechs Wochen täglich 40 bis 50 Flüge, also insgesamt 1.680 bis 2.100, streicht. Ryanair argumentiert, dies sei nötig, um die Pünktlichkeit der übrigen Maschinen vor Inkrafttreten des Winter-Flugplans Anfang November zu verbessern. Unfassbar für die Eheleute Gippert und Sachs. Da sie nicht auf ihren geplanten Jahresurlaub verzichten wollten und zudem das Hotel bereits gebucht und bezahlt war, versuchten sie auf einem anderen Weg als mit Billigflieger Ryanair ans Ziel zu kommen. Im Reisebüro buchten sie einen Ersatzflug, allerdings nur den Hinflug, denn den Rückflug hatte Ryanair kurioserweise nicht gestrichen. Über einen Zwischenstopp kamen sie zu einem deutlich teureren Preis nach Portugal. "Wir waren über zwölf Stunden unterwegs", so Annette Gippert. Im Urlaub vereinbarten die beiden Paare, dass sie die kurzfristige Absage von Ryanair nicht einfach so hinnehmen. Als sie nach dem Urlaub wieder zu Hause angekommen waren, informierten sie ihren Anwalt.

Anwalt riet zur Klage

Dr. Björn Müller von der Kanzlei "Wohlleben und Partner" in Zell riet ihnen zur Klage. "Die Kläger haben mit der Beklagten einen Beförderungsvertrag geschlossen. In dem die Beklagte diesen Vertrag ohne Berechtigung und ohne Grund annulliert hat, hat sie ihre Beförderungspflicht schuldhaft verletzt. Deshalb sind die dem Kläger entstandenen Schäden zu ersetzen", so Dr. Müller. Die Klage der Bullayer Paare scheint so etwas wie der Kampf zwischen David und Goliath - hier die Urlauber aus dem kleinen Moselort Bullay, dort das weltweit agierende Unternehmen Ryanair, europaweit die größte Fluglinie (117 Millionen Passagiere in 2016). Die Flugline Ryanair gilt bei Forderungen von Schadenersatzansprüchen als rigoros, gibt nur selten nach. Der Zeller Jurist Dr. Müller hat keine Angst vor dieser "Schlacht" mit dem Konzern. Konkret geht es um einen Streitwert von jeweils 1.442,40 Euro. Vergangene Woche hat Dr. Björn Müller die Klage beim Amtsgericht Simmern eingereicht. Wann die Klage verhandelt wird, ist noch unklar.

Quelle: http://www.wochenspiegellive.de/mosel/zell-mosel/artikel/anwalt-legt-sich-mit-ryanair-an-51437/

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