Wahlvorstand Flughafen Hahn: Strafverfahren ohne Strafe beendet

Trier / Zell / Kirchberg, 16.08.2017 - Das Strafverfahren beim Amtsgericht Simmern wegen der angeblich manipulierten Betriebsratswahl am Flughafen Hahn im Jahr 2014 wurde am Dienstag, den 15.08.2017, ohne Schuldspruch und ohne Strafe beendet.

Angeklagt waren der Vorsitzende des Betriebsrates und sein Stellvertreter. Nachdem die Verteidigung unter Führung von Rechtsanwalt Georg Wohlleben (Wohlleben und Partner) im Rahmen der Zeugenvernehmungen an den ersten beiden Verhandlungstagen bereits viele Widersprüche in den Aussagen der Zeugen der Anklage offenlegen konnte, wurde das Verfahren am dritten Verhandlungstag nach der Vernehmung weniger Zeugen nunmehr eingestellt. Zuvor hatte die Verteidigung nochmals klargestellt, dass es von Seiten der Angeklagten kein Schuldeingeständnis geben könne und werde.

Das umfangreiche Verfahren lief seit 2014. In Anbetracht der erheblichen Belastung, die die ungerechtfertigten Vorwürfe sowie das Verfahren für den Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter sowie deren Familien verursachte, erklärten sich die beiden bereit, als Auflage einen geringen Betrag an die Staatskasse zu zahlen. Im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt.

Rechtsanwalt Wohlleben äußerte sich sehr zufrieden über den Ausgang des Verfahrens: „Unsere Mandanten sahen sich über einen langen Zeitraum den ungerechtfertigten Vorwürfen ausgesetzt. Es bedeutet für unsere Mandanten eine große Genugtuung, dass das Strafverfahren nunmehr ohne jegliche Strafe eingestellt wurde."

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