Fachbeitrag zum Thema „Schwarzwein: Wie schädlich ist die Selbstanzeige?“

Trier / Zell / Kirchberg, 29.09.2017 - Razzien im Frühsommer 2017 in Märkten und Banken an der Mittelmosel könnten eine zweite Welle in der Schwarzkorkenaffäre lostreten: 13,2 Mio. Euro Mehrsteuern hat der Fiskus bisher in der Schwarzweinaffäre eingenommen.

Marco Gietz, Fachanwalt für Steuerrecht, warnt Winzer jedoch vor einer frühzeitigen Selbstanzeige beim Finanzamt, ohne vorher eine umfassende Beratung seitens des Steuerberaters und des Rechtsanwalts in Anspruch genommen zu haben. Essenziell für eine Selbstanzeige ist die Vollständigkeit der Unterlagen, und genau in diesem Punkt liegt oft die Schwierigkeit.

Bisher hat es 110 Strafverfahren gegen Winzer gegeben. Marco Gietz hat zahlreiche Verfahren in der Rhein-Mosel Region begleitet und konnte bislang in all seinen Verfahren deren Einstellung gegen Zahlung einer Auflage erwirken.

Der vollständige Fachbeitrag ist nachlesbar in der Rhein-Zeitung Cochem-Zell vom 27.09.2017, Online ist der Artikel für Abonnenten der Rhein-Zeitung unter folgendem Link kostenfrei abrufbar.

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