Wann droht die Anspruchsverjährung im Baurecht - Was gilt es zu beachten?

Termin: 05.09.2023

Im Baurecht stellt sich die Frage der Verjährung in besonderem Maße. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es verschiedene Abgrenzungsschwierigkeiten darüber gibt, ob überhaupt ein Werkvertrag vorliegt und wenn ja, ob hierauf die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren Anwendung findet. Ferner gibt die VOB/B auch andere Verjährungsfristen vor (4 Jahre).

Die Werklohnansprüche oder Ansprüche auf Schadenersatz unterliegen der Regelverjährung (3 Jahre).

Ziel der Veranstaltung ist es einen Überblick über die unterschiedlichen Verjährungstatbestände aufzuzeigen sowie Tipps und Möglichkeiten vorzustellen, wie man bei drohender Verjährung angemessen und rechtssicher reagiert.

Veranstaltungsort: Online via Zoom, 17-19 Uhr

Die Teilnahme an der Gesprächsrunde ist auf zehn Personen begrenzt. Wir bitten daher um Voranmeldung, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, an Frau Abbas Said: abbas-said@wohlleben-partner.de

Zurück zur Übersicht

Ihr Referent bei dieser Veranstaltung

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch!