Industrie 4.0: Die Flexibilisierung der Arbeitszeit – Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsräume

Termin: 07.08.2018

Industrie 4.0 führt zu Veränderungen in der Arbeitskultur. Die digital vernetzte Industrie lässt einen zeit- und ortsunabhängigen Zugriff der Mitarbeiter auf die arbeitsrelevanten Informationen zu, ebenso wie eine aktive Steuerung der Produktionsprozesse aus der Ferne. Der digitale Fortschritt schafft zeitliche und örtliche Flexibilität für die Beschäftigten. Es fällt leichter, die Arbeitszeit an die privaten Bedürfnisse anzupassen, als dies bei festgesetzten Regelarbeitszeiten der Fall ist.

Diese Arbeitsbedingungen sind mit dem geltenden Arbeitszeitrecht in Einklang zu bringen, ansonsten drohen erhebliche Bußgelder.

Dr. Margit Bastgen, Fachanwältin für Arbeitsrecht, informiert Sie über die geltenden Höchstarbeitszeiten, Ruhe-/Pausenzeiten, die Anrechnung von Reisezeiten, die Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit, Arbeit auf Abruf, Jobsharing, Vertrauensarbeitszeit, Home Office und Mobile Office.

Veranstaltungsort: IAT Tower Trier, 17-19 Uhr

Die Teilnahme an den Gesprächsrunden ist auf 10 Personen begrenzt. Wir bitten um Voranmeldung, spätestens eine Woche im Voraus, an Frau Wagner: wagner@wohlleben-partner.de

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