Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25.05.2018 – Konkrete Handlungsempfehlungen zur Vermeidung hoher Bußgelder

Termin: 20.03.2018

Am 25. Mai 2018 tritt nach zweijähriger Übergangszeit europaweit die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten - z.B. Kunden- und Mitarbeiterdaten - elektronisch verarbeiten. Das europäische Datenschutzrecht wird damit umfassend reformiert. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden teilweise ergänzt oder sogar gänzlich ersetzt.

Die Änderungen stellen Unternehmen sowohl vor rechtliche, organisatorische als auch technische Herausforderungen. Im Falle einer fehlenden gesetzeskonformen Umsetzung werden bis zu 8-stellige Bußgelder plus ggf. zusätzliche Schadensersatzforderungen fällig. Um eine Haftung auszuschließen, müssen neue Prozesse geschaffen sowie bestehende Muster und Vertragsdokumente angepasst werden.

In unserer Gesprächsrunde diskutieren wir Ihre Erfahrungen im Bereich des Datenschutzes sowie die entsprechenden Anforderungen im Rahmen der neuen Verordnung. Wir stellen Ihnen die Struktur der EU-Datenschutz-Grundverordnung vor und präsentieren Ihnen die wichtigsten Handlungsschritte im Rahmen der Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Dr. Björn Müller, Rechtsanwalt, lädt Sie herzlich zu einem 2-stündigen Expertengespräch ein.

Veranstaltungsort: IAT Tower Trier, 17-19 Uhr

Die Teilnahme an den Gesprächsrunden ist auf 10 Personen begrenzt. Wir bitten um Voranmeldung, spätestens eine Woche im Voraus, an Frau Wagner: wagner@wohlleben-partner.de

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