Das Unternehmen in der familiären Krise – Ausführungen zu Ehevertrag und Trennungsfolgenvereinbarung
Termin: 21.03.2023
Der Ehevertrag gehört für den Unternehmer neben dem Erbvertrag zu eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Regelungen zu Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Ausgleich der Renten schützen das Unternehmen im Fall der Fälle in seiner Substanz. Darüber hinaus sorgen diese Regelungen für Rechtsklarheit in emotional schwierigen Zeiten.
Die Trennungsfolgenvereinbarung regelt die geordnete Trennung bis zur Scheidung, z.B. die Nutzung des gemeinsamen Eigentums, die Aufteilung des Hausrats, den Umgang mit gemeinsamen Krediten, den Unterhalt sowie das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder. Dabei schafft die Trennungsfolgenvereinbarung klare Verhältnisse und erleichtert insbesondere die finanzielle Planbarkeit der Trennung.
Veranstaltungsort: Online via Zoom, 17-19 Uhr
Die Teilnahme an der Gesprächsrunde ist auf zehn Personen begrenzt. Wir bitten daher um Voranmeldung, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, an Frau Grub: grub@wohlleben-partner.de .