Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterliegt in sehr hohem Maße ständigen Veränderungen durch Rechtsprechung und Gesetzgebung. Dem sollte zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden bei der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, sowie der Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, besondere Beachtung geschenkt werden.

Wir beraten und vertreten Vermieter, Verpächter und Unternehmer nachhaltig und effizient im Bereich des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts. Durch maßgeschneiderte mietrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung, stellen wir rechtzeitig die Weichen für eine Konflikt- und Risikovermeidung und für eine Sicherung des finanziellen Erfolgs unserer Mandanten. In Fragen des WEG-Rechts stehen wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümern und Verwaltern kompetent zur Seite.

Zu unseren Schwerpunkten gehören:

  • Prüfung, Gestaltung, Optimierung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen
  • Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen (wegen Mietrückständen, unpünktlichen Mietzahlungen, Eigenbedarfs, etc.)
  • Räumungsklagen und Vertretung bei Zwangsräumungen von Wohnungen und Gewerbeimmobilien
  • Geltendmachung offener Mieten und Pachtforderungen
  • Beratung bei Mietminderung, Mietmängeln (z.B. Schimmel), Untervermietung, Fragen zur Kaution

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Trier, Zell und Kirchberg.

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