Versicherungsrecht für Privatpersonen

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Rente oder der Unfallversicherer stuft den Invaliditätsgrad zu niedrig ein? Wenn Versicherungen im Leistungsfall blockieren, geht es für Privatpersonen oft um die finanzielle Existenz. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch.

Unsere Kernbereiche im privaten Versicherungsrecht

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

    Durchsetzung Ihrer Berufsunfähigkeits-Rente bei Streit über den Grad der Berufsunfähigkeit oder bei Vorwürfen der Anzeigepflichtverletzung.
  • Unfallversicherung

    Prüfung von Gutachten, Einhaltung kritischer Invaliditätsfristen und Durchsetzung der vollen Leistung.
  • Wohngebäudeversicherung

    Regulierung von Gebäude- und Sturmschäden sowie Elementarschäden (Feuer, Leitungswasser, Hochwasser).
  • Lebensversicherung

    Anfechtungen abwehren, Auszahlungsansprüche durchsetzen oder Verträge prüfen.
  • Private Krankenversicherung (PKV)

    Streitigkeiten über die Übernahme von Behandlungskosten oder die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen.

Zwei Beispiele aus unserer Täglichen Arbeit

Brennpunkt: Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Versicherer lehnen BU-Leistungen meist mit zwei Argumenten ab:

  • Sie behaupten, der medizinisch geforderte Grad der Berufsunfähigkeit (mind. 50 %) sei nicht erreicht.
  • Sie werfen dem Versicherten eine Anzeigepflichtverletzung vor (angeblich falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben bei Vertragsschluss).

Unser Vorgehen: Wir prüfen den Ablehnungsbescheid detailliert, analysieren Ihre Krankenakte und entkräften unberechtigte Vorwürfe der Versicherung außergerichtlich oder vor Gericht.

Brennpunkt: Unfallversicherung & zu geringe Invaliditätsleistungen

In der Unfallversicherung entscheiden oft wenige Wochen über den Erfolg:

  • Strikte Fristen

    Die Invalidität muss meist innerhalb von 12 bis 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
  • Fehlerhafte Gutachten

    Von der Versicherung beauftragte Gutachter bemessen den Invaliditätsgrad häufig zu niedrig.

Wir prüfen vertragliche Ausschlussfristen und lassen fehlerhafte Erstgutachten durch unabhängige medizinische Gutachten korrigieren.

Ihre Ansprechpartner

Ihr Spezialist Rechtsanwalt Dr. Björn Müller (Fachanwalt für Versicherungsrecht) und Rechtsanwältin Julia Katharina Keller unterstützen Sie an unseren Kanzleistandorten in Trier, Zell und Kirchberg sowie unkompliziert per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz.

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