VW-Dieselskandal: Musterklage eingereicht

Am 01.11.2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Dieses Instrument ist durch eine an diesem Tag in Kraft getretene Gesetzesänderung eingeführt worden.

Die in Zusammenarbeit mit dem ADAC erhobene Klage beabsichtigt eine gerichtliche Feststellung, dass die Volkswagen AG Käufer von Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 durch den Einsatz einer manipulierten Motorsteuerungssoftware vorsätzlich getäuscht hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dies betrifft Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit dem genannten Motor mit 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Litern Hubraum.

Käufer entsprechender Fahrzeuge können sich durch Eintragung in ein Klageregister an der Musterfeststellungsklage beteiligen. Die in diesem Verfahren getroffenen Feststellungen sind dann für das Verhältnis der Beteiligten zu Volkswagen verbindlich. Sollte ein Vergleich geschlossen werden, so hat der Betroffene die Wahl, ob er daran teilnimmt oder seine Rechte im Rahmen einer individuellen Klage weiter verfolgt. Kosten entstehen, abgesehen von eventuellen eigenen Anwaltskosten, nicht.

Käufer der betroffenen Fahrzeuge müssen, um ihre Rechte zu wahren, bis zum Jahresende die Verjährung hemmen, was durch eine eigene Klage, aber auch durch Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren möglich ist.

Lassen Sie sich zu den Erfolgsaussichten in Ihrem eigenen individuellen Fall beraten.

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