VOL/A wird Geschichte

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A), nach der bisher die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsverträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte erfolgte, wird nunmehr stückweise durch die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) abgelöst.

Durch die am 18.08.2017 in Kraft getretene Änderung der Bundeshaushaltsordnung wurden die Rahmenbedingungen für die Einführung der UVgO geschaffen. Mit dem BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 (II A 3 - H 1012-6/16/10003:003) ist die UVgO für den Bund und seine Behörden ab dem 02.09.2017 eingeführt. Daher ist die UVgO für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden.

Durch die Einführung der UVgO werden die Bestimmungen, wie Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu vergeben sind, umfangreich geändert. In vielen Punkten werden die Bestimmungen an die Bestimmungen des Oberschwellenbereiches angeglichen.

So können Auftraggeber beispielsweise wie im Oberschwellenbereich frei zwischen der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wählen.

Problematisch in vielen Konstellationen wird aber sein, dass Vertragsänderungen über 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswerkes hinaus in Zukunft auch dem Vergaberecht unterfallen.

Bei Beratungs- und Schulungsbedarf zu den Änderungen und Auswirkungen auf Vergabeverfahren und Vertragsgestaltung stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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