Verurteilung wegen Mordes in gleich zwei „Raserfällen“

BGH, Beschl. v. 16.01.2019, Az. 4 StR 345/18

Der Bundesgerichtshof hat erstmals ein Urteil in einem der sogenannten Raser-Fälle bestätigt. Im Februar 2018 wurde ein Mann vom Landgericht Hamburg zu lebenslanger Haft verurteilt, unter anderem wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes. Er war im Mai 2017 alkoholisiert mit einem gestohlenen Taxi auf der Flucht vor der Polizei auf die Gegenfahrbahn gefahren und verlor dort die Kontrolle über das Fahrzeug. Er kollidierte bei einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern mit einem entgegenkommenden Taxi. Dabei verstarb ein Taxi-Insasse noch an der Unfallstelle, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. Der BGH hat die Revision gegen dieses Urteil als unbegründet zurückgewiesen, sodass es nun rechtskräftig ist.

Auch das Landgericht Berlin hat am 26.03.19 die beiden sogenannten Ku'damm-Raser erneut wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes verurteilt. Das Gericht sah durch die Angeklagten und den von ihnen verursachten Unfall, bei dem im Februar 2016 ein Unbeteiligter zu Tode kam, die Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe und Tatbegehung mit einem gemeingefährlichen Mittel verwirklicht. Der BGH hatte das erste Urteil des Landgerichts in dieser Sache im März 2018 aufgehoben, insb. wegen Rechtsfehlern bei der Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes. Die Verteidigung hat bereits die erneute Einlegung der Revision angekündigt.

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