Verschärfter Bußgeldkatalog: Raser und Falschparker müssen künftig tiefer in die Tasche greifen

Der Bundesrat hat über den neuen Bußgeldkatalog, der insbesondere Fußgänger und Fahrradfahrer besser schützen soll, abgestimmt. Tempoverstöße werden künftig erheblich kostspieliger, Fahrverbotsgrenzen bleiben hingegen unverändert bestehen.

Die verschärften Bestimmungen treten voraussichtlich im November 2021 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Abstellen des PKW im Halte- bzw. Parkverbot: bis zu 50 €
• Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 16-20 km/h: 70 €
• Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 41-50 km/h: 400 €
• Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen: 55 €
• Zuparken der Feuerwehrzufahrt sowie Behinderung von Rettungsfahrzeugen: 100 €
• Unberechtigtes Parken auf E-Auto- bzw. Carsharing-Parkplätzen: 55 €
• Behinderung der Bildung bzw. eigene Nutzung einer Rettungsgasse: bis zu 320 € zzgl.1 Monat Fahrverbot
• Rechtsabwiegen innerorts mit dem LKW über Schrittgeschwindigkeit: 70 €
• vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen: bis zu 100 €
• Verursachung unnötigen Lärms, vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes unnützes Hin- und Herfahren: bis zu 100 €

Haben Sie Fragen zu verkehrsrechtlichen Themen? Oleg Trusow-Boos, Fachanwalt für Verkehrsrecht, berät Sie gerne in Trier, Zell und Kirchberg.

https://www.wohlleben-partner.de/kompetenzen/verkehrsrecht

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