Steuerfreie Immobilienerbschaft bei Einzug innerhalb eines halben Jahres

BFH, Az. II R 37/16 v. 28.05.2019

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Erbschaft einer Familienimmobilie gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG steuerfrei. Dies ist z.B. immer dann der Fall, wenn die Immobilie zuletzt vom Erblasser bewohnt wurde, nicht größer als 200 m2 ist und der Erbe die Immobilie unverzüglich, d.h. innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Erbfalls, bezieht.

Geklagt hatte ein Mann, der 2,5 Jahre nach dem Tod seines Vaters mit den Renovierungsarbeiten der geerbten Immobilie begann, um die Immobilie anschließend selbst zu beziehen. Entsprechende Renovierungsangebote holte der Kläger erst mehr als sechs Monate nach Eintragung im Grundbuch ein. Der BFH bestätigte die seitens des Finanzamts vorgenommene Versagung der Steuerfreiheit, da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass er die Verzögerung des Einzugs und des Renovierungsbeginns nicht zu vertreten habe.

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