Startschuss Baukindergeld

Seit dem 18.09.2018 können Eigenheimbesitzer Baukindergeld beantragen, sofern der Erwerb der Immobilie bzw. Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 liegt und die Eigentümer keine weitere Immobilie besitzen.

Voraussetzung: Eltern bzw. Alleinerziehende müssen die erworbene Immobilie mit mindestens einem minderjährigen Kind bewohnen, für welches ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Weiterhin darf das zu versteuernde Einkommen der Antragsteller nicht über 75.000 € liegen, zzgl. 15.000 € pro Kind. Maßgeblich für die Berechnung ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.

Pro minderjährigem Kind zahlt die KFW Bank 1.200 € jährlich, zehn Jahre lang. Zieht ein Kind im Laufe der Jahre aus bzw. wird es volljährig, ist dies unschädlich für die weitere Förderung, d.h. das Baukindergeld wird weiter gezahlt. Der Zahlungsanspruch endet jedoch, sobald die Immobilie nicht mehr von dem Antragsteller bewohnt wird.

Für Kinder, die nach Antragstellung geboren werden, wird keine Förderung gezahlt.

Anträge werden spätestens drei Monate nach Einzug über www.kfw.de/zuschussportal gestellt.

https://www.wohlleben-partner.de/kompetenzen/baurecht-architektenrecht

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