Schutz Ihres Unternehmens in Zeiten der Corona-Krise

Wir berichteten bereits über diverse arbeitsrechtliche Möglichkeiten zum Schutz Ihres Unternehmens in der aktuellen Krise.

Neben diesen entscheidenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist auch in der jetzigen Lage für Sie wichtig, dass Ihr Unternehmen nicht stillsteht, solange dies möglich ist. Besonders ist dies bei aktuellen Vertragsverhandlungen zu beachten.

Es ist zur Zeit fraglich, ob die Corona-Krise einen Fall höherer Gewalt darstellt, mit der Folge, dass die Leistungspflichten der Parteien bei einem bereits bestehenden Vertragsverhältnis entfallen. Umso wichtiger ist es, dass neue Verträge, die Sie nunmehr abschließen, eine konkretisierte Klausel bezüglich der „höheren Gewalt“ enthalten. Eine solche Klausel, die auch den Eintritt einer Pandemie ausdrücklich umfasst, dient dem Schutz Ihres Unternehmens und kann gravierende Haftungsfälle vermeiden. Enthält der nunmehr neu abzuschließende Vertrag eine solche Klausel nicht, so wird man bezüglich des Coronavirus nicht von höherer Gewalt ausgehen können.

Daher sind sorgfältige Vertragsgestaltungen in der jetzigen Situation unerlässlich.

Insbesondere sind Haftungsansprüche gegenüber dem Staat wohl in nur sehr begrenztem Umfang möglich, worüber wir in einem Folgebeitrag berichten werden.

https://www.wohlleben-partner.de/dr-bjoern-mueller

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