Rückzahlung von Geldgeschenken der Schwiegereltern in spe im Trennungsfall

BGH, Az. X ZR 107/16 v. 18.06.2019

Trennen sich nichteheliche Paare innerhalb von kurzer Zeit nach Zuwendung eines höheren Geldbetrages durch die Schwiegereltern in spe, so hat der Partner den ehemaligen Schwiegereltern in spe seinen Anteil zurückzuzahlen.

Der BGH begründet seine Entscheidung mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB. Danach kann den ehemaligen Schwiegereltern in spe ein Festhalten an der Schenkung nicht mehr zugemutet werden.

Im vorliegenden Fall hatten die Eltern dem Partner ihrer Tochter einen höheren Geldbetrag für die Finanzierung einer Immobilie geschenkt, in welcher der Partner mit der Tochter längerfristig gemeinsam leben sollte. Die Eltern haben nicht damit gerechnet, dass sich das Paar zwei Jahre nach der Schenkung trennen würde.

Der BGH weitet mit dem Urteil seine bisherige Rechtsprechung in Hinblick auf Rückforderungsansprüche im Falle von Schenkungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe auf nichteheliche Lebensgemeinschaften aus.

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