Rheinland-Pfalz stoppt Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne

Ca. 16,6 Millionen Euro hat das Landesamt für Soziales in Rheinland-Pfalz bisher an Arbeitnehmer ausgezahlt, die ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund einer Quarantäne-Anordnung zeitweise nicht nachgehen konnten. Ab dem 01.10.2021 kommt Rheinland-Pfalz nicht mehr für derartige Verdienstausfälle von Ungeimpften auf. Auch andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gaben bereits bekannt entsprechende Lohnfortzahlung zu stoppen. Dabei stützen die Länder sich auf § 56 I 4 des Infektionsschutzgesetzes.

Hintergrund: Bis zum 01. Oktober sei davon auszugehen, dass jeder volljährige Bürger in Deutschland ein Impfangebot gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten habe. Mit der Impfung könne eine Quarantäne verhindert werden. Schlägt ein Bürger das Impfangebot freiwillig aus, habe er die Konsequenzen vollumfänglich selbst zu tragen.

Ausgenommen von dem Lohnfortzahlungsstopp bleiben Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

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Georg Wohlleben, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät Sie gerne in Trier, Zell und Kirchberg.

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