Reform des europäischen Urheberrechts

Mit der am 15.04.2019 endgültig beschlossenen Reform des Urheberrechts, möchte der Gesetzgeber die derzeitigen Regelungen an das digitale Zeitalter anpassen, um die rechtmäßige Vergütung auf Urheberseite auch im Internet sicherzustellen.

Innerhalb von zwei Jahren müssen die europäischen Mitgliedstaaten die neuen Regelungen der europäischen Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Die deutsche Bundesregierung möchte den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter, welche im Zusammenhang des derzeitigen Artikel 13 und künftigen Artikel 17 der Richtlinie immer wieder genannt werden, bei der Umsetzung der Reform weitestgehend vermeiden, damit Plattformen wie YouTube deren Nutzern auch weiterhin frei und unzensiert zur Verfügung stehen.

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