Rechtswidriges Knöllchen am Firmenwagen aufgrund fehlender Anhörung des Fahrzeughalters

Amtsgericht Straubing, Beschl. v. 23.08.21, AZ 9 OWi 441/21


Im März 2021 wurde an einem Firmenfahrzeug, welches im Parkverbot stand, eine sog. Scheibenwischerverwarnung angebracht. Die Halterin des Fahrzeugs klagte erfolgreich gegen den daraufhin in der Firma eingehenden Kostenbescheid: Aufgrund der unterlassenen Anhörung der Halterin sei der Kostenbescheid rechtswidrig, so die Straubinger Richter.

Lediglich auf Grundlage der Scheibenwischerverwarnung sei nicht gewährleistet, dass die Halterin überhaupt Kenntnis von dem Kostenbescheid erhalte, da sie im Falle eines Firmenwagens nicht grundsätzlich über das entsprechende Fahrzeug verfüge. Auf der anderen Seite sei für den Fahrer nicht immer klar, wer als Halter hinsichtlich der Scheibenwischerverwarnung zu informieren sei.

Auch im Falle der Kenntnisnahme des Halters sei für diesen nicht ersichtlich, dass er mittels Kostenbescheid dazu aufgefordert sei den Fahrer des Firmenfahrzeugs zu benennen. Für den juristischen Laien sei nicht ersichtlich, dass die Möglichkeit einer Anhörung bestehe.

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