Private Krankenversicherung: Waren Tariferhöhungen unwirksam?

Eine Vielzahl von Beitragserhöhungen, die private Krankenversicherungsunternehmen in den letzten Jahren vorgenommen haben, könnten unwirksam sein. Dieser Auffassung sind die Landgerichte Berlin, Frankfurt/Oder, Potsdam und zuletzt im Juni dieses Jahres Koblenz.

Nach den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes kann eine Krankenversicherung die Beiträge nur erhöhen, wenn zum einen gewisse Voraussetzungen gegeben sind und zum anderen ein unabhängiger Treuhänder seine Zustimmung zur Beitragserhöhung erklärt. Die genannten Gerichte sind allerdings der Auffassung, dass eine Reihe von Treuhändern gerade nicht unabhängig sind. Dies wird damit begründet, dass die Treuhänder sich zum Teil bereits seit langem im Dienstverhältnis mit den Krankenversicherungen befinden und dass sie außerdem einen Großteil ihrer Bezüge von einzelnen Versicherungen erhalten.

Diese Abhängigkeit führt nach der Auffassung der Gerichte dazu, dass sämtliche Tariferhöhungen, denen der jeweilige Treuhänder zugestimmt hat, unwirksam sind. Für die Versicherten bedeutet dies, dass einerseits die erhöhten Beträge für die Vergangenheit zurückgefordert werden können, andererseits der Vertrag für die Zukunft mit einem geringeren Beitrag fortzuführen ist.

Der Bundesgerichtshof hat nun zu entscheiden, ob dieser Auffassung zu folgen ist, ein Urteil wird im Herbst 2018 erwartet (Az. IV ZR 255/17).

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