Neuer Bußgeldkatalog lässt Autofahrer schaudern

Seit dem 28.04.2020 gilt die neue Straßenverkehrsordnung. Autofahrer müssen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen bei verkehrsrechtlichen Verstößen teilweise mit doppelt so hohen Bußgeldern und Punkten rechnen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

- Fahrverbote werden künftig bereits bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts sowie 26 km/h außerorts verhängt.

- Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts bis zu 10 km/h werden 30 €, bei 16-20 km/h 70 € Bußgeld fällig. Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts verdoppeln sich die bisherigen Bußgelder.

- Die Nutzung von Blitzerapps und Radarwarnern innerhalb des Navigationssystems und des Mobiltelefons ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße i.H.v. 75 € sowie ein Punkt in Flensburg.

- Einen Punkt in Flensburg gibt es ab sofort auch schon im Falle einer Behinderung der Verkehrsteilnehmer aufgrund widerrechtlichen Haltens in der zweiten Reihe.

- Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn ein Autofahrer sich an ein Rettungsfahrzeug „dranhängt“.

- Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, z.B. LKWs und Busse, dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren (max. 11 km/h), wenn mit Fußgängern und Fahrradfahrern zu rechnen ist. Anderenfalls wird ein Bußgeld i.H.v. 70 € sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

- Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern muss innerorts ein Abstand von 1,5 Metern und außerorts ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

Die neuen Regelungen stellen insbesondere einen erweiterten Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer dar. Eine Nachricht dürfte Autofahrer im Rahmen der StVO-Novelle jedoch erfreut haben: Die von Seiten des Umweltausschusses empfohlene Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h auf Autobahnen lehnte der Bundesrat ab.

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