Mietendeckel und Mietpreisbremse – Gefahr oder viel Lärm um nichts?

Das Mietrecht ist derzeit in den Medien präsent wie selten zuvor. Grund hierfür sind die Themen Wohnungsnot und scheinbar explodierende Mieten in den Großstädten sowie die Bestrebungen der Politik, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Mit der zum 01.01.2019 in Kraft getretenen weiteren Verschärfung der sog. Mietpreisbremse beabsichtigt der Gesetzgeber, den Anstieg der Mieten beim Abschluss neuer Mietverträge „in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt“ zugunsten der Mieter einzudämmen. In Rheinland-Pfalz gilt die sog. Mietpreisbremse jedoch lediglich in den drei Universitätsstädten Trier, Mainz und Landau. Im Übrigen gilt sie in Rheinland-Pfalz nicht, noch nicht einmal in der Universitätsstadt Koblenz.

Ob die sog. Mietpreisbremse ihre beabsichtigte Wirkung tatsächlich erreicht, ist in hohem Maße strittig. Überwiegend wird sie auch dort, wo sie gilt, für einen „zahnlosen Tiger“ gehalten. Auch die zum 01.01.2019 in Kraft getretene weitere Verschärfung dürfte daran wenig bis nichts ändern.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass nach alternativen Instrumentarien gesucht wird. Ein fatales Signal kam diesbezüglich allerdings kürzlich von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Sie hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem ein zunächst nur auf fünf Jahre befristetes Mietenmoratorium, der sog. Mietendeckel, vorgeschlagen wird. Der Mietendeckel soll die Wohnungsmärkte entlasten. Das Eckpunktepapier sieht grundsätzlich u.a. vor, dass in der Stadt Berlin

• die Mieten für fünf Jahre eingefroren werden,

• bei Neuvermietung höchstens die vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden darf und

• zu hohe Mieten auf eine definierte Mietobergrenze gesenkt werden können, wenn der Mieter dies verlangt.

Die Wohnungswirtschaft und Vermieter sehen den Mietendeckel überaus kritisch. Gedeckelte und damit stagnierende Mieteinnahmen machen es für Vermieter uninteressanter, Bestandswohnungen zu modernisieren - erst recht bei gleichzeitig steigenden Bewirtschaftungskosten. Die Folge könnten immer unmodernere oder gar verwahrloste Wohnungen sein. Zwar sollen Neubauwohnungen von dem Mietendeckel ausgeschlossen sein. Da ein Mietendeckel irgendwann aber auch für vormalige Neubauten gelten dürfte, wird der Neubau von Wohnungen zur Vermietung ebenfalls uninteressant. Im Ergebnis schadet ein solcher Mietendeckel daher auch den Mietern.

Der Berliner Senat will noch bis Oktober 2019 über das Eckpunktepapier beraten. Es bleibt zu hoffen, dass er es nicht beschließt und zu einem Gesetz macht. Zwar wäre ein solches Gesetz nach Auffassung der weit überwiegenden Mehrheit der Experten u.a. mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin verfassungswidrig. Gleichwohl könnte das Thema eines Mietendeckels weitere Kreise ziehen, irgendwann den Bundesgesetzgeber auf den Plan rufen und Vermieter weiter verunsichern.

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