Kurzarbeit sofort anmelden

Wohlleben und Partner berichtete im Beitrag "Corona - Anforderungen an Kurzarbeitergeld gesenkt" bereits über die Inhalte des neuen Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld.

Die gesetzliche Regelung tritt grundsätzlich mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies wird voraussichtlich erst in der ersten April-Hälfte der Fall sein.

Fraglich war bislang, ob Anträge, die vor der Veröffentlichung gestellt werden, noch nach dem alten - ungünstigeren - Recht bewertet werden.

Nunmehr hat das Bundesarbeitsministerium eine Klarstellung abgegeben. Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit gelten rückwirkend ab 1.3.2020. Anzeigen von Kurzarbeit werden ab sofort nach der bald in Kraft tretenden Neuregelung bewertet.

Sofern die Voraussetzungen für Kurzarbeit im Übrigen vorliegen, können und sollten Unternehmen daher sofort Kurzarbeit anzeigen.

https://www.wohlleben-partner.de/kompetenzen/arbeitsrecht

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