Kündigung wegen bedrohlicher Fotomontage auf Facebook
ArbG Berlin, Urteil vom 7.10.2024 – 59 Ca 8733/24
Ein Straßenbahnfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verlor seinen Arbeitsplatz, nachdem er in einer Facebook-Gruppe für BVG-Mitarbeitende eine bedrohliche Fotomontage veröffentlicht hatte. Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin bestätigte die Kündigung in seinem Urteil vom 7. Oktober 2024 (Az. 59 Ca 8733/24).
In einer Facebook-Gruppe mit über 1.000 Mitgliedern, die ausschließlich BVG-Fahrpersonal anspricht, veröffentlichte der Fahrer eine Fotomontage mit einer auf den Kopf einer knienden Person gerichteten Pistole, versehen mit Logos der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft ver.di sowie dem Titel: „VER.DI HÖRT DEN WARNSCHUSS NICHT!“. Nach Beschwerden sprach die BVG eine Kündigung aus.
Das ArbG Berlin bewertete die Fotomontage als Bedrohung und bestätigte die ordentliche Kündigung. Die Darstellung sei eindeutig bedrohlich und durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Eine Abmahnung sei entbehrlich gewesen, da der Arbeitgeber ein solches Verhalten klar nicht tolerieren könne.
Das Urteil zeigt die Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis. Selbst in privaten Social-Media-Gruppen können bedrohliche Inhalte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie den Betriebsfrieden stören oder die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzen.