Kein Führerschein? Trotzdem Fahrrad & E-Scooter erlaubt!
OVG NRW Beschl. v. 05.12.2024, Az. 16 B 1234/24 und 16 B 5678/24
Dürfen Verkehrssünder, die keinen Führerschein haben, vom Rad- oder E-Scooter-Fahren ausgeschlossen werden? Nein, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen – es gibt dafür keine klare Rechtsgrundlage.
Hintergrund: Zwei Männer waren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss mit Fahrrad und E-Scooter unterwegs. Die Behörden wollten ihnen daraufhin verbieten, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu nutzen. Doch das OVG kippte diese Anordnung (Beschl. v. 05.12.2024, Az. 16 B 1234/24 und 16 B 5678/24).
Begründung: Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sei zu ungenau, um solche Verbote zu rechtfertigen. Zudem seien Fahrräder und E-Scooter weniger gefährlich als Kraftfahrzeuge. Ein pauschales Verbot wäre unverhältnismäßig und würde die Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 GG) einschränken.
Damit folgt das OVG NRW der Linie anderer Gerichte, etwa in Bayern und Rheinland-Pfalz. Fazit: Auch wer keinen Führerschein hat, darf Fahrrad oder E-Scooter fahren – solange kein neues Gesetz das ändert.