Haftungsbeschränkung für Unternehmen

Die heutige moderne Wirtschaftswelt bietet für den selbstständigen Unternehmer viele Chancen und Möglichkeiten, um das Geschäft erfolgreich voranzutreiben. Damit korreliert jedoch ebenso das Risiko einer persönlichen Inanspruchnahme des Geschäftsinhabers. Daher sollten Sie stets darüber nachdenken, ob Sie Ihr Unternehmen in einer Rechtsform betreiben, welche vor der persönlichen Haftung schützt.

Als Möglichkeit bietet sich hierzu die Gründung einer Gesellschaft, für deren Schulden lediglich das Gesellschaftsvermögen haftet, an: Dies sind insbesondere die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft (UG) als auch der GmbH und Co. KG. Betreiben Sie ein Unternehmen in einer dieser Rechtsformen, so ist Ihre persönliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet vielmehr alleine die Gesellschaft.

Dies sollte bereits bei der Gründung des Unternehmens berücksichtigt werden. Hier gilt es zu prüfen, welche Rechtsform für Ihre persönliche Tätigkeit am besten geeignet ist und Ihren Interessen entspricht. Doch selbst wenn bereits ein Unternehmen gegründet wurde, kann ein späterer Rechtsformwechsel in eine solche Gesellschaft besonders sinnvoll sein.

Wohlleben und Partner unterstützt Sie gerne dabei, die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen.

Neben der Gründung einer solchen Gesellschaft ist insbesondere die Abstimmung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Sofern mehrere Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sein sollen, gilt es in einem solchen Vertrag die unterschiedlichen Interessen der Gesellschafter aufeinander abzustimmen. Gerade wenn ein Unternehmen mit zwei Gesellschaftern, die jeweils hälftig an der Gesellschaft beteiligt sind, gegründet werden soll, empfiehlt es sich, besondere Regelungen zum Schutz der Gesellschaft aufzunehmen. Hierbei können sogenannte „Dead-Lock-Regelungen“ aufgenommen werden, die im Streitfalle zwischen den Gesellschaftern verhindert, dass die Gesellschaft und gleichzeitig das Unternehmen handlungsunfähig wird. Wohlleben und Partner steht Ihnen in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen gerne beiseite.

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