Genussmittel-Händler kann trotz Corona-Virus sein Geschäft öffnen
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VG Aachen, AZ 7 L 259/20 v. 03.04.2020
Weinhändler gehören zu den Lebensmittelhändlern, welche auch während der aktuellen Geschäftsschließungen weiterhin ihre Läden öffnen dürfen. So entschied das Verwaltungsgericht Aachen, nachdem ein Weinhändler sich mittels Eilantrag gegen eine Schließungsanordnung der Stadt wandte.
Der Lebensmittel-Begriff sei demnach umfassend zu verstehen und nicht auf lebensnotwendige Nahrungsmittel begrenzt.
Die Stadt Aachen kann gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.
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