Freibrief für Mieter in Zeiten von Corona? - Kündigungsschutz wird hochgefahren

Auch vor dem Mietrecht macht Corona nicht halt. Die Bundesregierung berät mit Hochdruck darüber, wie sie die wirtschaftlichen Folgen der Krise abmildern kann. Ganz konkret zur Debatte steht, Mieter vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 vor Kündigungen zu schützen, wenn sie in dieser Zeit die Miete nicht zahlen. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll bereits am Mittwoch, den 25.03.2020 im Bundestag beschlossen werden.

Zahlt der Mieter die Miete nicht, gilt - stark vereinfacht - nach derzeitigem Recht: Ein Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten in Höhe eines Betrages von mehr als einer Monatsmiete in Verzug ist oder wenn der Mieter in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten in Verzug ist.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass viele Mieter aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und ihre Miete nicht oder nicht mehr vollständig zahlen können. Sie möchte vermeiden, dass Menschen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise ihre Wohnung verlassen müssen. Dies gilt umso mehr, als Politik und Behörden aktuell mit Nachdruck dazu aufrufen, möglichst zu Hause zu bleiben, und teilweise sogar schon Ausgangssperren erlassen worden sind, um die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Derzeit erwägt das Bundesjustizministerium deshalb, die geltende Rechtslage wie folgt und überaus einschneidend zu ändern: Ein Vermieter soll ein Mietverhältnis nicht kündigen dürfen, soweit der Mieter im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 die Miete nicht zahlt und die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Dabei soll sogar vermutet werden, dass die Nichtzahlung der Miete pandemiebedingt ist. Eine Verlängerung des Zeitraums, in dem dies gelten soll, ist nicht ausgeschlossen.

Werden diese Überlegungen Gesetz, nimmt dies vielen Mietern erheblichen wirtschaftlichen Druck in schweren Zeiten. Gleichwohl steht zu befürchten, dass die Bundesregierung mit einer solchen Gesetzesänderung über das Ziel hinausschießen dürfte. Denn der Mieter erhielte de facto einen „Freibrief“ für die Nichtzahlung der Miete: Er müsste nicht einmal nachweisen, dass er aufgrund der Corona-Krise wirtschaftlichen Engpässen unterliegt, aufgrund derer er die Miete nicht zahlen kann. Anders ist dies nur, wenn der Vermieter hieb- und stichfeste Argumente dafür vorlegen kann, dass der Mieter doch zahlungsfähig ist. Dies wird einem Vermieter schwerlich gelingen.

Zudem könnte eine solche Gesetzesänderung private Kleinvermieter völlig im Regen stehen lassen. Viele sind auf die Mieteinnahmen als Teil der Altersvorsorge angewiesen oder müssen Kredite bedienen. Insbesondere müssen die Vermieter die Betriebs- und Verwaltungskosten, einschließlich der Heiz- und Warmwasserkosten, weiterzahlen.

Deshalb bevorzugen Teile der Bundesregierung den Sozialstaat in die Pflicht zu nehmen und Mietern lieber schnelle und unbürokratische staatliche Hilfen bei der Zahlung der Miete zukommen zu lassen. Mieter- und Vermieterverbände fordern dazu einen „Sicher-Wohnen-Fonds“.

Es bleibt abzuwarten, wie die Politik diesen Spagat zwischen Eindämmung der Pandemie und Schutz der Mieter schaffen möchte, ohne dabei auch noch ausschließlich den Vermietern einseitig das wirtschaftliche Risiko aufzubürden. Wohlleben und Partner mbB bleibt für Sie am Ball und wird Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.

https://www.wohlleben-partner.de/kompetenzen/mietrecht-wohnungseigentumsrecht

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