EU-Fluggastrechteverordnung

Ausgleichsansprüche bei grundloser Annullierung von Flügen

Reisenden stehen nach der EU-Fluggastrechteverordnung unabhängig von einem eingetretenen Schaden Ausgleichsansprüche zu, wenn die Fluggesellschaft den gebuchten Flug in weniger als 14 Tagen vor Abflug ohne Begründung annulliert. Dies gilt auch für Verspätungen von mindestens drei Stunden oder Vorverlegungen um mehrere Stunden.

Der Ausgleichsanspruch liegt zwischen 250-600 Euro und richtet sich u.a. nach der Länge der Flugstrecke. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten oder eine alternative Beförderung.

Zudem macht sich die Fluggesellschaft ggf. schadensersatzpflichtig, sodass bei Nachweis auch weitere Schäden zu ersetzen sind.

Der Ausgleichsanspruch besteht nur dann nicht, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände, wie Sicherheitsrisiken, extreme Wetterbedingungen oder Streik des Flugpersonals zurückzuführen ist. Technische Gründe sind i.d.R. keine außergewöhnlichen Umstände.

Wohlleben und Partner macht in dem aktuellen Fall Schadensersatzansprüche gegen Ryanair geltend, da die Fluggesellschaft die Flüge unserer Mandanten unberechtigt annulliert hat.

Mehr dazu in der lokalen Presse: http://www.wochenspiegellive.de/mosel/zell-mosel/artikel/anwalt-legt-sich-mit-ryanair-an-51437/

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