Erneute Reform der Strafprozessordnung

Um Strafverfahren zu beschleunigen, plant die Bundesregierung eine erneute Reform der StPO. Kritiker, u.a. der Deutsche Anwaltverein, befürchten in diesem Zusammenhang eine Beschränkung der Beschuldigtenrechte und damit einhergehend die Gefährdung des Rechtsstaatsprinzips.

Die Reformpläne im Einzelnen:

- Erweiterte Befugnisse der Ermittlungsbehörden bzgl. DNA-Analyse und Telekommunikationsüberwachung

- Entscheidung über Befangenheitsanträge innerhalb von zwei Wochen ohne Unterbrechung der Hauptverhandlung

- Präzisierung von Beweisanträgen um Verschleppungsabsichten leichter aufzudecken und entsprechende Anträge ablehnen zu können

- Abschließende Entscheidung über Besetzungsrügen spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung

- Option einen gemeinsamen Nebenklagevertreter einzusetzen

- Anpassung der Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung an die Mutterschutzfristen

- Verbot der Verhüllung des Gesichts von Verfahrensbeteiligten in der Verhandlung

- Bundesweit einheitliche Standards für Gerichtsdolmetscher

- Ausweitung des Opferschutzes von Sexualstraftaten durch richterliche Videovernehmung

- Beiordnung eines Opferanwalts für Vergewaltigungsopfer

Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird im Sommer erwartet.

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