Dienstreisen im Rahmen von Auslandsaufenthalten sind Arbeitszeit
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BAG Urteil v. 17.10.18, 5 AZR 553/17
Trier, 30.10.2018 – Dienstliche Reisezeiten im Rahmen von Auslandsaufenthalten sind als Arbeitszeit zu vergüten. So entschieden die Richter des Bundesarbeitsgerichts im Fall des technischen Angestellten eines Bauunternehmens aus Rheinland-Pfalz, der im August 2015 beruflich nach China geflogen ist. Vertraglich war der Angestellte zu Einsätzen sowohl im In- als auch im Ausland verpflichtet. Die anzurechnende Arbeitszeit wird an einem Flug in der Economy-Class bemessen.
Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass immer dann eine vergütungspflichtige Tätigkeit vorliegt, sobald der Arbeitnehmer im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers Zeit für den Arbeitgeber aufwendet.
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