Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt höheren THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Der 60. Verkehrsgerichtstag, der vom 17.08.22 bis zum 19.08.22 in Goslar tagte, empfiehlt den Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr, der derzeit bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum liegt, anzuheben: Die derzeitige Grenze weise lediglich den Cannabiskonsum des Fahrers nach, treffe jedoch keine wissenschaftliche Aussage darüber, ob der Fahrer in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sei.

Verkehrssünder sollen darüber hinaus künftig auch Fahrverbote auf Bewährung erhalten. Zudem sollen Bußgelder, die grundsätzlich verhältnismäßiger gestaltet werden könnten, u.a. durch die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings vermieden werden können. Gleiches gilt für Fahrverbote.

Weiterhin sollen E-Scooter sowie andere langsame Fahrzeuge zwischen 6 km/h und 20 km/h, z.B. Baumaschinen, künftig der Gefährdungshaftung unterliegen.

Der Verkehrsraum soll zudem zugunsten von Fahrradfahrern neu aufgeteilt werden, indem die „Sandwichposition“ der Fahrradfahrer zwischen Fußgängern und Autofahrern aufgelöst wird, um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen. Dazu müssten Fahrradwege breiter gestaltet werden. Darüber hinaus sollen Größe und Gewicht von Fahrrädern - insbesondere auch Pedelecs, Lastenräder und Gespanne - begrenzt werden. Weiterhin sollen jugendliche Fahrradfahrer und Fahrer von Pedelecs verstärkt geschult werden.

Die jährlichen Empfehlungen der Verkehrsexperten aus ganz Europa sind direkt an den Gesetzgeber gerichtet und gelten als richtungsweisend. Nunmehr bleibt abzuwarten, ob und wann die Vorschläge vom Gesetzgeber umgesetzt werden.

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