Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, kurz: NetzDG, in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt jedem, dessen Rechte in sozialen Netzwerken verletzt werden, das Recht, entsprechende Beiträge löschen zu lassen. Sobald ein solcher Anspruch geltend gemacht wird, hat der Netzwerkbetreiber lediglich 24 Stunden Zeit, um diese Einträge zu entfernen.

Wohlleben und Partner hat für ein großes regionales Unternehmen, das sich sowohl mit unwahren und diffamierenden Kommentaren, als auch mit unbegründeten schlechten Bewertungen konfrontiert sah, eine entsprechende Aufforderung an Facebook gerichtet.

Unsere Kanzlei prüft die nunmehr erheblich gestärkten rechtlichen Möglichkeiten im Falle von schlechten und unwahren Bewertungen, diffamierenden Kommentaren oder unberechtigter Bildverwendung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. In einem solchen Fall ist sowohl ein entsprechendes Vorgehen gegen den Websitebetreiber, als auch gegen den Verfasser entsprechender Kommentare möglich.

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