Coronavirus / Rechte Reisender

Das Coronavirus beeinträchtigt zur Zeit unser aller Leben. Doch was ist, wenn Sie in den nächsten Tagen eine Pauschalreise gebucht haben?

Eine bereits gebuchte Pauschalreise kann dem Grunde nach nicht allein deswegen kostenfrei storniert werden, weil der Reisende Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus hat. Selbst Reisen, die nach China oder Italien gebucht wurden, können daher nicht ohne Weiteres vollständig kostenlos storniert werden. Eine solche kostenfreie Stornierung ist dann möglich, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das konkrete Reiseziel herausgibt. Eine solche Warnung liegt zurzeit bezüglich des Coronavirus jedoch nur für die Region Hubei in China vor. Bezüglich Reisen nach Italien gibt es lediglich Reisehinweise, die keine zwingende kostenlose Stornierung zur Folge haben.

Eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise ist jedoch darüber hinaus dann möglich, wenn am Reiseziel oder dessen unmittelbarer Umgebung „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände" auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Hiervon kann im konkreten Fall einer weitreichenden Corona-Infektion in der Reiseregion grds. ausgegangen werden. Diese außergewöhnlichen Umstände können zu einem kostenlosen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag berechtigen. Andererseits kann der Reiseveranstalter selbst eine solche Kündigung erklären. In einem solchen Fall muss der Reiseveranstalter den vollständigen Reisepreis erstatten, Schadensersatz wegen sonstiger bereits gebuchter Tätigkeiten am Urlaubsort muss der Reiseveranstalter jedoch in der Regel nicht leisten.

Wer eine Reise stornieren möchte, sollte sich unmittelbar mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Wohlleben und Partner steht Ihnen diesbezüglich jederzeit beratend zur Seite.

https://www.wohlleben-partner.de/dr-bjoern-mueller

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