Corona in Zusammenhang mit betrieblicher und familiärer Vorsorge

Die derzeitige Coronakrise zeigt, wie wichtig die Vorsorge im wirtschaftlichen und familiären Bereich ist.

Um die Handlungsfähigkeit im Betrieb wie auch privat zu behalten, ist die Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen von immenser Bedeutung.

So führt beispielsweise allein eine Ehe nicht dazu, dass ein Ehegatte für den anderen handeln darf. Ohne entsprechende Vollmacht muß im Notfall eine familiengerichtliche Genehmigung eingeholt oder aber eine Betreuung beantragt werden. Dies könnte im Vorhinein durch die Errichtung entsprechender Vollmachten verhindert werden.

Es besteht auch keine automatische Zugriffsmöglichkeit auf ein Bankkonto des Ehegatten.

Vergleichbares gilt auch im wirtschaftlichen Bereich. Fällt der Betriebsinhaber aus und sind keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen worden, ist eine Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben und muß im äußersten Fall erst durch ein gerichtliches Verfahren wieder hergestellt werden. Hierdurch kann wertvolle Zeit verloren gehen.

Wohlleben und Partner berät umfassend zu diesen Fragestellungen.

https://www.wohlleben-partner.de/kompetenzen/familienrecht

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