Bundestag beschließt: Mehr Frauen in Vorständen

Nach der bereits in 2016 eingeführten Frauenquote in Aufsichtsräten, müssen künftig börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als drei Vorstandsmitgliedern auch den Vorstand mit mindestens einer Frau besetzen. Kleinere börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen müssen künftig begründen, wenn sie keine Frau in den Vorstand berufen. Entsprechende Berichtspflichten werden damit gesetzlich verschärft.

Bei Zuwiderhandlung ist die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes in einem großen Unternehmen nichtig, in kleinen Unternehmen drohen Bußgelder.

Unternehmer kritisieren das am 11.06.2021 beschlossene „Zweite Führungspositionen-Gesetz“ scharf: Wenn keine entsprechend geeigneten Kandidatinnen zur Verfügung stünden, könne eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen nicht gesetzlich erzwungen werden.

Knapp 30 Vorstände der ca. 70 von dieser Mindestbeteiligung betroffenen Unternehmen bestehen derzeit ausschließlich aus männlichen Mitgliedern. Sieben der entsprechenden Unternehmen - Adidas, Bayer, Eon, Fielmann, Infineon, Knorr-Bremse und Südzucker - haben bereits reagiert und jeweils ein weibliches Vorstandsmitglied bestellt.

Haben Sie Fragen zu gesellschaftsrechtlichen Themen? Dr. Björn Müller, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, berät Sie gerne in Trier, Zell und Kirchberg.

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