Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket

Die Bundesregierung hat am 20.03.2020 ein Maßnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Dieses Maßnahmenpaket hat ein Volumen von bis zu 50.000.000.000,00 €.

Insbesondere Kleinstunternehmen sowie Unternehmen des Mittelstandes können durch diese Maßnahme zumindest zeitweise Liquidität zurückgewinnen.

Kleinstunternehmen können in der aktuellen Lage schnell in Not geraten. Daher ist es notwendig, insbesondere die laufenden Kosten wie beispielsweise Leasingraten, Mieten oder Kredite für Betriebsräume weiterhin zu bedienen. Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten soll daher ein Zuschuss bis zu 9.000,00 € für 3 Monate zustehen. Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern soll ein einmaliger Zuschuss bis zu 15.000,00 € zustehen. Herauszustellen ist hierbei, dass diese Zahlungen Zuschüsse darstellen, mit der Folge, dass diese gerade nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die entsprechenden Anträge müssen an die jeweiligen Bundesländer gerichtet werden. Eine solche Antragstellung soll zudem elektronisch möglich sein.

Weitere Voraussetzung für eine Auszahlung ist zudem, dass sich das Unternehmen vor der Corona-Krise nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand. Als Stichtag wird diesbezüglich der 11.03.2020 angenommen.

Als weitere Maßnahmen sind außerdem staatliche Bürgschaften für Kredite der Förderbank KfW angedacht.

Kleinstunternehmen sowie Unternehmen des Mittelstands sollten daher von dieser staatlichen Maßnahme unmittelbar Gebrauch machen, um etwaige Umsatzeinbußen in der aktuellen Lage zumindest teilweise auffangen zu können.

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