Bundesgerichtshof erklärt Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in Riester-Altersvorsorgevertrag für unwirksam

BGH, Urteil vom 21.1 1.2023 - XI ZR 290/22

Am 21. November 2023 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ein wegweisendes Urteil zur Unwirksamkeit einer Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgevertrag gefällt (Az: XI ZR 290/22). Die Entscheidung betrifft den "S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung)" einer Sparkasse.

Der klagende Verein, der satzungsgemäß Verbraucherinteressen vertritt, hielt die entsprechende Klausel in den Sonderbedingungen der Sparkasse für unwirksam. Die Klausel lautet: "Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet." Der Kläger argumentierte, dass diese Klausel intransparent sei und Verbraucher unangemessen benachteilige.

Das Landgericht München I gab der Klage statt, und das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Die Sparkasse zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof, um die Klage abweisen zu lassen.

Der XI. Zivilsenat stellte fest, dass die Klausel eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt. Sie sei nicht klar und verständlich, was zu einer unangemessenen Benachteiligung der Vertragspartner führe. Der durchschnittliche Sparer könne die wirtschaftlichen Folgen der Klausel nicht absehen. Insbesondere fehlten Angaben zu den Voraussetzungen, unter denen Kosten anfallen, und zur Höhe der Kosten. Die Klausel lasse den Verbraucher im Unklaren darüber, ob die Kosten einmalig, monatlich oder jährlich anfallen und in welcher Höhe.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Verbrauchern in Bezug auf die Transparenz von Vertragsklauseln in Altersvorsorgeverträgen. Klauseln, die nicht klar und verständlich sind und Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Dieses Urteil sendet ein wichtiges Signal an Finanzinstitute, ihre Vertragsbedingungen sorgfältig zu formulieren und sicherzustellen, dass Verbraucher in vollem Umfang über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.

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