BFH zu Erbschaft- und Schenkungsteuer: Bei Erwerb von biologischem Vater Steuerklasse III einschlägig
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Erbt ein Kind von seinem biologischen, aber nicht rechtlichen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung. Vielmehr wird nach der Steuerklasse III besteuert. Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.12.2019 weiter entschieden hat, gilt dasselbe, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht (Az.: II R 5/17).
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