BFH: Veräußerung des geerbten Familienheims vor Ablauf von zehn Jahren lässt Erbschaftsteuerbefreiung rückwirkend entfallen

BFH, Urt. v. 11.07.2019, AZ II R 38/16

Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt.

Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11.07.2019 entschieden hat.

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