Betriebsschließungsversicherer wollen nicht zahlen

Insbesondere Hoteliers und Gastronomen sind von der Coronakrise erheblich betroffen. Viele haben zu ihrem eigenen Schutz Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen.

Viele Betriebsschließungsversicherer wollen nunmehr trotz der eingetretenen Betriebsschließungen nicht zahlen und bieten teilweise den Versicherungsnehmern „aus Kulanz" einen Betrag von lediglich 10-15 % der eigentlich zustehenden Versicherungssumme an.

Diese Angebote der Versicherer sollten Sie nicht ungeprüft annehmen.

Die Versicherer stellen sich auf den Standpunkt, dass eine Leistungspflicht nicht bestehe, da die Versicherer nur zur Zahlung verpflichtet seien, wenn Betriebsschließungen auf Grundlage des Bundes-Infektionsschutzgesetz erfolgten.

In der Tat erfolgten die Betriebsschließungen nicht auf der Grundlage des Bundes-Infektionsschutzgesetzes, sondern vielmehr aufgrund von Allgemeinverfügungen der einzelnen Bundesländer.

Dennoch machen es sich die Versicherer hier zu einfach. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen sollten im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Hierbei ist es keinesfalls ausgeschlossen, dass dem Versicherungsnehmer vollständige Ansprüche aus der jeweiligen Betriebsschließungsversicherung zustehen. Insbesondere ist hier auch der Grundsatz zu berücksichtigen, dass Versicherungsbedingungen nicht zulasten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden dürfen. Häufig wird man eine Leistungspflicht des Versicherers annehmen können. Es sind bereits mehrere Rechtsstreitigkeiten gegen Versicherer diesbezüglich deutschlandweit anhängig.

Sollte Ihre Betriebsschließungsversicherung nicht zahlen wollen oder Ihnen lediglich einen geringen Betrag anbieten, stehen wir Ihnen gerne zur Prüfung zur Verfügung, ob Ihnen aufgrund ihrer Versicherungsbedingungen der volle Auszahlungsbetrag zusteht.

https://www.wohlleben-partner.de/kompetenzen/versicherungsrecht 

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